Neues Schuljahr bringt einige Änderungen
Das Schuljahr 2019/20 bringt einige Änderungen bzw. Neuerungen, unter anderem eine Neuregelung der Notengebung und des Sitzenbleibens sowie ein Kopftuchverbot an den Volksschulen. Für die Neuen Mittelschulen (NMS) wird es ein Übergangsjahr: Reformen wie zwei Leistungsniveaus ab der zweiten Klasse treten stufenweise in Kraft.
Am deutlichsten spürbar werden die Neuerungen an den Volksschulen. Dort werden ab dem zweiten Semester der zweiten Klasse wieder verpflichtend Ziffernnoten eingeführt – gleichzeitig wird aber in allen Klassen zumindest zusätzlich alternativ beurteilt. Außerdem können Schüler grundsätzlich ab der zweiten Klasse wieder sitzenbleiben. Weiters ist es verboten, dass Kinder an Volksschulen ein Kopftuch aus religiösen Gründen tragen.
Zwei Leistungsniveaus in der NMS
An den NMS gibt es künftig ab der sechsten Schulstufe (zweite Klasse) zwei unterschiedliche Leistungsniveaus („Standard“ und „Standard-AHS“). Diese lösen die bisher ab der siebenten Schulstufe (dritte Klasse) bestehende Differenzierung in „grundlegende Allgemeinbildung“ und „vertiefende Allgemeinbildung“ ab. Die siebenteilige NMS-Notenskala wird abgeschafft, an ihre Stelle treten zwei vom System her ähnliche, einander überlappende je fünfteilige Skalen.
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Herbstferien
Die neue einheitliche Regelung der Herbstferien (27. bis 31.10.) wird ab dem Schuljahr 2020/21 bundesweit gelten. Dafür werden zum Teil schulautonome Tage verwendet und die Dienstage nach Ostern und Pfingsten werden zu Schultagen.
Für das Schuljahr 2019/2020 gibt es eine Übergangsregelung, de facto wird es aber noch keine von den Bildungsdirektionen geregelten Herbstferien geben, außer in Vorarlberg.
(Quelle: Landesverband der Elternvereine öffentlicher Pflichtschulen OÖ)
Weitere Neuerungen entnehmen Sie bitte dem angefügten Auszug vom Bundesministerium für Bildung, Wissenschaft und Forschung.
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